Das Gebäudeprogramm fördert die Erneuerung von Gebäudehüllen hinsichtlich einer zeitgemässen Wärmedämmung. Das Programm läuft während zehn Jahren (bis 2019) und schüttet jährlich über 130 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe an die Bevölkerung aus.
Was wird gefördert?
A.) Fensterersatz
Förderung: 40.- Fr./m2
Bedingung: U-Wert Glas min. 0.70 W/m2K
B.) Verbesserung der Dämmung gegen Aussenklima (Wand, Dach, Boden)
Förderung: 40.- Fr./m2
Bedingung: U-Wert min. 0.20 W/m2K
C.) Verbesserung der Dämmung gegen unbeheizte Räume (Keller/Estrich):
Förderung: 15.- Fr./m2
Bedingung: U-Wert min. 0.25 W/m2K
Der Kanton Aargau gewährt zusätzliche Unterstützungen für Gesamtsanierungen nach Minergie oder Minergie P.
Was sind die allgemeinen Förderbedingungen?
-Die Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt
-Der Förderbeitrag muss mindestens fr. 3'000.- betragen
-Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden
Kontaktieren Sie uns betreffend einer Gebäudehüllensanierung oder dem Einreichen eines Fördergesuchs! Tel 062 721 39 77 oder Mail mail@hochuli-holzbau.ch